ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) VON HUNDERWEGS

 

1) LEISTUNGSERBRINGUNG

1.1 Die Leistungen und Angebote ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung der Veranstaltungen und erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.

1.2 Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung bei HUNDERWEGS erklärt der/die Kund*in die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.

Die AGB sind auf der Homepage, bei Instagram sowie Facebook veröffentlicht und finden somit in der gültigen Fassung Anwendung.

2) TEILNAHME AN LEISTUNGEN

  • Die Teilnahme kann nur bei für die jeweilige Veranstaltung bestehender ausreichender körperlicher Leistungsfähigkeit der teilnehmenden Person und des Hundes erfolgen. Mit der Buchung der Veranstaltung bestätigt die teilnehmende Person diese.
  • Die haltende Person versichert, dass ihr Hund behördlich angemeldet ist.
  • Für jeden an Veranstaltungen teilnehmenden Hund muss eine gültige Tierhalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein.
  • Die teilnehmende Person ist verpflichtet, nur gesunde und parasitenfreie Tiere, die kein Ansteckungsrisiko für Trainer*innen und andere Personen oder Tiere darstellen, am Training teilnehmen zu lassen. Bei der Teilnahme an Gruppen, in denen Hunde Kontakt zueinander aufnehmen können, dürfen nur Hunde teilnehmen, bei denen ein wirksamer Impfschutz mindestens gegen Staupe, Leptospirose, Hepatitis, Parvovirose und Tollwut besteht, soweit der Hund altersmäßig impffähig ist. Dies ist auf Verlangen durch die Vorlage des Impfausweises nachzuweisen.
  • HUNDERWEGS behält sich grundsätzlich vor, den Gesundheitszustand des Tieres im Verdachtsfalle von einem Tierarzt überprüfen zu lassen, bevor mit dem Training begonnen wird. Auch und vor allem, wenn Leistungen bereits gebucht und Gebühren entrichtet wurden. Ist die Teilnahme aufgrund des Gesundheitszustandes des Hundes nicht möglich, schuldet HUNDERWEGS keine bereits bezahlten Beträge.
  • Die teilnehmende Person ist ebenfalls verpflichtet, den/die Trainer*in über Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit ihres Tieres vor Aufnahme der Teilnahme zu informieren sowie Beißvorfälle des Hundes gegenüber Menschen und anderen Lebewesen selbstständig mitzuteilen.
  • Zudem ist die teilnehmende Person verpflichtet, ihren Hund gegebenenfalls entsprechend zu sichern (Maulkorb, Leine), sodass zu keinem Zeitpunkt ein Risiko für Trainer*innen oder Dritte besteht.
  • Für die Teilnahme an Veranstaltungen in der Gruppe muss der Hund soweit sozialverträglich sein, dass die Veranstaltung nicht gestört wird.
  • Weiterhin kann der/die Trainer*in das Training abbrechen, wenn die teilnehmende Person unangemessene Härte gegen seinen/ihren eigenen oder anderen Hunden anwendet, dafür wirbt oder dies auch nach Aufforderung nicht unterlässt. In diesen Fällen erfolgt keine (anteilige) Rückerstattung der bereits bezahlten Gebühren bzw. ist die gebuchte Trainingseinheit im vollen Umfang zu bezahlen. Teilnehmende werden ebenso vom Training ausgeschlossen, wenn tierschutzrechtlich unzulässiges Equipment verwendet wird.

3) HAFTUNGSAUSSCHLUSS

  • Anweisungen des/der Trainer*in ist zur Gefahrenabwehr zwingend Folge zu leisten.
  • Jeder Teilnehmende trägt während der gesamten Veranstaltung die Aufsichtspflicht für seinen Hund alleinig.
  • HUNDERWEGS haftet nicht für Körper- und Personenschäden des/der Kund*in, außer im Fall von Vorsatz und Fahrlässigkeit. Für sonstige Schäden des/der Kund*in haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  • Für Anweisungen innerhalb des Trainings und daraus resultierenden Sach-, Personen- und Vermögensschäden haftet HUNDERWEGS nicht. Soweit die teilnehmende Person durch den/die Trainer*in aufgefordert wird, seinen/ihren Hund von der Leine zu lösen, übernimmt die teilnehmende Person die alleinige Verantwortung hierfür.
  • Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr. Die teilnehmende Person haftet für alle Schäden, die sie oder ihr Hund während des Trainings verursachen. DIes gilt auch für im Trainingszeitraum überlassenes Equipment von HUNDERWEGS (z.B. Geschirre, Leinen, SUP, Paddel, Schwimmweste, etc.) 
  • Die teilnehmende Person verpflichtet sich, von HUNDERWEGS überlassene oder zur Verfügung gestellte Gegenstände mit Sorgfalt zu behandeln. Schäden, die die teilnehmende Person oder ihr Hund bei Benutzung verursacht hat, werden auf deren Kosten repariert oder ersetzt. Auf vorhandene Schäden ist der Veranstalter vor der Nutzung hinzuweisen. Nach der Veranstaltung hat die teilnehmende Person die Gegenstände vollständig zurückzugeben, wenn nichts anderes vereinbart und schriftlich festgehalten wurde. Entstandene Schäden sind sofort anzuzeigen.
  • Für verlorene oder beschädigte Wertsachen und Garderobe wird keinerlei Haftung seitens HUNDERWEGS übernommen.
  • Die Teilnahme an allen Veranstaltungen unter Einfluss von bewusstseinsverändernden Medikamenten, Alkohol und Drogen ist untersagt.
  • Begleitpersonen der Teilnehmenden sind durch die teilnehmende Person auf den bestehenden Haftungsausschluss hinzuweisen.

3.1.) Für die Teilnahme an Trainings im Bereich SUP (Stand-Up-Paddling) gelten außerdem die nachstehenden Bedingungen:
Risiken
Wir leiten in allen Bereichen ausschließlich den/die Hundehalter*in an, seinen/ihren Hund auszubilden. Zu keiner Zeit bringen wir Menschen den SUP-Sport bei. Stand-Up-Paddeln ist eine Risikosportart: Für Schäden, die die teilnehmende Person sich, dem Hund oder anderen zufügt, ist sie selbst verantwortlich. Jede teilnehmende Person muss sich darüber bewusst sein, dass ein Restrisiko beim Wassersport nicht gänzlich auszuschließen ist.

Handy, Schlüssel, Brillen, etc. sind gegen Verlust und Beschädigung durch Wasser eigenständig zu sichern.


Teilnehmerkreis
Teilnahmeberechtigt ist jede Person, die mindestens 15 Minuten im freien Wasser ohne Hilfsmittel schwimmen kann.

4) ANMELDUNGEN, BUCHUNGEN UND ZAHLUNGSMODALITÄTEN

4.1 Anmeldung

Anmeldungen zu Veranstaltungen beziehen sich ausschließlich auf diese Termine. Die Anmeldung zu einer Veranstaltung ist verbindlich. Bereits gezahlte Gebühren werden auch in Anteilen nicht erstattet.

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung Ihrer Erziehungsberechtigten an einer Veranstaltung teilnehmen. Für Jugendliche ab 16 Jahren ist eine schriftliche Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten zur Teilnahme an einer Veranstaltung erforderlich. Alle minderjährigen Teilnehmer müssen unabhängig von ihrem Alter körperlich fit und geistig reif genug sein, den von ihnen bei der Veranstaltung geführten Hund sicher zu führen, so dass eine Gefährdung anderer Kursteilnehmer oder ihrer Hunde ausgeschlossen ist.

4.2 Buchung

Einzelstunden, Gruppen-/Teamtraining und Wanderungen:

Die Bestätigung der Anmeldung zu einer Veranstaltung durch HUNDERWEGS per Mail, SMS oder WhatsApp-Nachricht gilt als Zeitpunkt der verbindlichen, kostenpflichtigen Buchung. Die Gebühr ist vor der Veranstaltung in bar oder per Debitkarte spätestens vor Ort zu begleichen.

Tages- und Mehrtagsseminare:

Die Bestätigung der Anmeldung zu einer Veranstaltung durch HUNDERWEGS per Mail, SMS oder WhatsApp-Nachricht gilt als Zeitpunkt der verbindlichen, kostenpflichtigen Buchung. Die Gebühren für ein Seminar sind unmittelbar nach Bestätigung der Buchung in voller Höhe per Überweisung oder Paypal zu leisten. Liegt zwei Tage vor Seminarbeginn keine Gebühr bei HUNDERWEGS vor, erfolgt ein Ausschluss vom Seminar. Wird kein Ersatz für den freien Seminarplatz gefunden, bleibt die Gebühr weiterhin fällig.

4.3 Zahlungsverzug

Bei Nichtzahlung mahnt HUNDERWEGS einmalig und übergibt dann die Forderung an ein Inkassobüro. Entstehende Kosten hierfür werden dem Rechnungsempfänger vollumfänglich in Rechnung gestellt.

5) LIZENZ, NUTZUNGS- UND URHEBERRECHTE

Sämtliche über die Website oder in Online-Seminaren zur Verfügung gestellten Inhalte unterliegen dem Urheberrecht. Wir sind Inhaber dieser Inhalte und/oder Nutzungsrechte.

Die buchende Person erwirbt an den Inhalten – vorbehaltlich der Einhaltung dieser AGB – ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und widerrufliches Recht zur persönlichen Nutzung. Es ist untersagt, die zur Verfügung gestellten Inhalte zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich wiederzugeben, umzugestalten oder zum Verkauf anzubieten.

Es ist ferner untersagt:

  • Dritten den Zugang oder die Wahrnehmung der Inhalte zu ermöglichen, z. B. einer unbestimmten Gruppe von Menschen in öffentlichen Bereichen (wie z. B. in Hundegruppen o.ä.) oder bei Online-Veranstaltungen.
  • zur Authentifizierung übersandte Aktivierungscodes Dritten zugänglich zu machen oder an Dritte weiterzugeben;
  • Zugangskontrollsysteme zu den Inhalten zu umgehen bzw. andere Maßnahmen zu ergreifen, um die Inhalte unberechtigt zu nutzen.
  • Links zu Aufzeichnungen oder Videos an Dritte weiterzugeben.

6) RÜCKTRITTSRECHT

6.1 Absage durch HUNDERWEGS

HUNDERWEGS ist bei unzumutbaren Wetterlagen (Sturm, Unwetter, starker Nebel u. ä.) oder bei Krankheit des/der Trainer*in berechtigt, Veranstaltungen, Kurse und Trainings abzusagen. In diesen Fällen wird die Veranstaltung nachgeholt. Der/die Kund*in hat keinen Anspruch auf Kostenerstattung von Nebenkosten (Anreise, Hotelübernachtung etc.).

6.2 Ersatzterminwahl

Bei Absage seitens HUNDERWEGS wird die jeweilige Veranstaltung nachgeholt. Ist der Nachholtermin bei Seminaren für einzelne Teilnehmer*innen nicht wahrnehmbar, erfolgt die Erstattung des Veranstaltungspreises. Bei Einzel- und Tandemtrainings erfolgt in Absprache mit den Teilnehmenden ein individuell vereinbarter Nachholtermin, eine Erstattung ist nicht möglich. Bei Seminaren mit Festpreisen für die gesamte Gruppe wird bei Verhinderung einzelner Teilnehmer*innen zum Nachholtermin ein anteiliger Betrag erstattet, der dem geleisteten Einzelpreis des ausfallenden Gruppenmitgliedes entspricht.

Der/die Trainer*in kann kurzfristige Änderungen bezüglich des Unterrichtsortes im Umkreis von 5 km, des Unterrichtsablaufs sowie kleine zeitliche Verschiebungen vornehmen.

6.3 Absage durch die teilnehmende Person

Die jeweilig vereinbarten, angemeldeten Termine sind durch die teilnehmende Person spätestens 48 Stunden vor Beginn schriftlich (Mail, SMS, WhatsApp) abzusagen, wenn der Termin nicht wahrgenommen werden kann. Es besteht in jedem Fall eine Termingebühr von 25% bei Absage des Termins.
Nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden in vollem Umfang berechnet.

Beim der Anmeldung für einen bestimmten Termin oder Zeitraum (Seminare, Workshops u.ä.) besteht generell kein Widerrufsrecht. Es besteht die Möglichkeit, seitens der buchenden Person einen Ersatz zu stellen. Hierbei entsteht eine Bearbeitungsgebühr von 10 €. Bei Nichtteilnahme ohne Ersatz bleibt der Seminarbetrag fällig.

6.4 Verspätungen der teilnehmenden Person

Verspätungen der teilnehmenden Person zu den vereinbarten Veranstaltungen gehen zu Lasten der teilnehmenden Person und berechtigen weder zu einer Verminderung der Vergütung noch zu einer Verlängerung der vertraglich vereinbarten Trainingszeit.

Bei Veranstaltungen in der Gruppe kann mit Zustimmung der anderen Teilnehmer*innen 10 Min gewartet werden. Darüber hinaus steht es der verspäteten Person frei, später zur Gruppe zu stoßen, sofern dies möglich ist.

Verspätungen bei Online-Veranstaltungen können nicht berücksichtigt werden. Diese starten zur angegebenen Uhrzeit. Die teilnehmende Person ist selbst dafür verantwortlich, die notwendigen technischen Voraussetzungen im Vorfeld zu schaffen, um pünktlich teilnehmen zu können.

6.5 Rücktritt durch die teilnehmende Person

Die Anmeldung zu einer Veranstaltung ist verbindlich. Bereits gezahlte Gebühren werden auch in Anteilen nicht erstattet.
Eine teilnehmende Person kann vor Beginn der Leistung zurücktreten, ein Rücktritt hat nachweisbar und schriftlich zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rücktrittserklärung ist der Zeitpunkt des Einganges bei HUNDERWEGS. Im Falle des Rücktrittes kann HUNDERWEGS Ersatz für Aufwendungen verlangen, wenn kein geeigneter Ersatz durch den absagenden Teilnehmer gestellt werden kann.

6.6 HUNDERWEGS kann in folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten:

  • Ohne Einhaltung einer Frist, wenn sich die teilnehmende Person vertragswidrig verhält, insbesondere wenn andere Teilnehmer oder das Ziel der Veranstaltung gefährdet werden. Bis zum in der Ausschreibung genannten Datum des Anmeldeschlusses, wenn die gebotene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
  • Bis zum in der Ausschreibung genannten Datum des Anmeldeschlusses, wenn die gebotene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
  • Bei Ausfall der Trainer*in/Referent*in, z.B. durch plötzliche Erkrankung und in Fällen höherer Gewalt, kann es zu einem kurzfristigen Ausfall von Veranstaltungen kommen.

HUNDERWEGS wird sich gegebenenfalls um eine schnellstmögliche Ersatz-Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt bemühen, so dass bezahlte Teilnahmegebühren gültig bleiben, haftet jedoch auf Verlangen höchstens mit der Rückerstattung bezahlter Teilnahmegebühren, nicht für eventuell darüberhinausgehende Schäden (Hotelbuchungen o.ä.), die einem Teilnehmer durch Veranstaltungsausfall oder Terminverschiebung entstehen.

Das Fernbleiben von gebuchten Leistungen gilt nicht als Rücktritt. Es ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten.

Im Falle des Rücktritts kann HUNDERWEGS ohne weiteren Nachweis pauschalen Schadens- und Aufwendungsersatz verlangen.

6.8 Trainingsverzug im Zusammenhang mit Pandemien

Ist aufgrund von höherer Gewalt, Quarantäneverordnungen der teilnehmenden oder trainierenden Person oder kurzfristig eingetretenen Verboten der Tätigkeitsausübung eine Leistungserfüllung durch HUNDERWEGS nicht möglich, werden die vereinbarten Leistungen durch HUNDERWEGS zu einem später möglichen Zeitpunkt angeboten und nachgeholt. Eine Rückerstattung erfolgt grundsätzlich nicht. Sie kann nach Einzelfallbetrachtung aus Kulanz durch HUNDERWEGS angeboten werden.

7) WIDERRUF

 Die Angebote von HUNDERWEGS richten sich an Einzelpersonen, private Gruppen, Vereine und Unternehmer (natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln). Ist die teilnehmende Person Unternehmer*in, gelten die folgenden Ausführungen für ihn/sie nicht.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Der Gesetzgeber erlässt den nachfolgenden Hinweis für Verbraucher:

Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Bei der Anmeldung für einen bestimmten Termin oder Zeitraum mit begrenzter Teilnehmerzahl (Seminare, Workshops) besteht generell kein Widerrufsrecht.


Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie HUNDERWEGS mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, unter

Meike Övermann

Harmsmühlenstr 61L

31832 Springe

E-Mail:info@hunderwegs-events.de

informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat HUNDERWEGS Ihnen alle Zahlungen, die diese von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei HUNDERWEGS eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet HUNDERWEGS dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn HUNDERWEGS mit der Ausführung der Leistung (z.B. Beginn des Seminars oder Trainings) mit ausdrücklicher Zustimmung bzw. auf ausdrücklichen Wunsch der teilnehmenden Person hin vor Ende der Widerrufsfrist begonnen oder die teilnehmende Person diese selbst veranlasst hat.
Ende der Widerrufsbelehrung. Die Buchung wird als ausdrückliche Zustimmung gesehen, fällt sie in die Widerrufszeit.

8) GARANTIELEISTUNG

HUNDERWEGS schuldet aufgrund des Umstandes, dass die Tätigkeit auch und insbesondere von der Mitarbeit der teilnehmenden Person und deren, als auch den Fähigkeiten des Tieres abhängt, keinen Erfolg. Die Ausbildung wird sich an den jeweiligen Bedürfnissen des Teilnehmenden und den Möglichkeiten des Tieres, nach seiner Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht, seiner Vorgeschichte und seinen körperlichen Voraussetzungen entsprechend orientieren.

9) KOPIERRECHTE

Unterlagen, Verschriftlichungen, Videos, Handouts, Whatsapp-Nachrichten sowie andere digitale und analoge Dokumente, die im Zusammenhang mit dem Training bzw. in Seminaren oder Vorträgen ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Genehmigung von HUNDERWEGS nicht vervielfältigt oder verbreitet werden.

Während des Trainings dürfen Videos und Mitzeichnungen nur nach vorheriger Erlaubnis durch HUNDERWEGS erfolgen.

10) DATENSCHUTZ & SOZIALE MEDIEN

10.1 Zum Teil werden Fotos oder Videoaufnahmen während des Trainings von Trainer*innen oder aber auch seitens Dritter gemacht. Online-Seminare werden in der Regel aufgezeichnet und im Anschluss für alle teilnehmenden Personen zugänglich gemacht. Sollte eine teilnehmende Person der Veröffentlichung in jeglicher Form nicht zustimmen, ist dieses schriftlich mitzuteilen. Ansonsten sind diese Aufnahmen für jegliche Verwendungen, vor allem auf öffentlichen Plattformen wie der Homepage, sozialen Medien etc. freigegeben.

10.2 Die teilnehmende Person verpflichtet sich, Fotos und Videos, Erwähnungen sowie andere Trainingsinhalte nur nach Absprache und vorheriger Erlaubnis auf sozialen Medien zu verwenden (Hochladen, Posten, Teilen, Verlinken). Dies gilt insbesondere für Videos, die während des Trainings gemacht werden und Bild-, Ton- sowie Schriftangaben zu Trainingsinhalten geben.

10.3 Bei Verwendung von freigegebenen Bildern und Videos auf öffentlichen, sozialen Kanälen sind die Präsenzen (Instagram, Facebook, Homepage, Google Business Account) von HUNDERWEGS zu verlinken.

10.4 Zum Zwecke des Austausches und der Kommunikation können durch HUNDERWEGS WhatsApp- sowie Facebookgruppen eingerichtet werden, bei denen Teilnehmende mit ihren persönlichen Erreichbarkeiten hinzugefügt werden. Sollte eine teilnehmende Person dem Hinzufügen solcher Gruppen nicht zustimmen, ist dieses schriftlich gegenüber HUNDERWEGS zu äußern. Ansonsten wird ein Einverständnis des Teilnehmenden als gegeben betrachtet.

11) FAHRTKOSTEN, ZUSATZKOSTEN, PAUSCHALEN

11.1Trainingsort ist grundsätzlich 31832 Springe oder der in der jeweiligen Ausschreibung des Angebots genannte Ort. Für Einzeltrainings im Stadtgebiet Springe fallen keine Fahrtkosten an.

Für individuell geplante Trainings oder Seminare außerhalb Springes fallen Fahrtkosten in Höhe von 50 Cent/km (Hin- & Rückfahrt) an. Diese werden auf Grundlage von google maps für die schnellste, d.h. zeitlich geringste Strecke, zum Trainingsort ab Harmsmühlenstr. 61L, 31832 Springe berechnet. Befindet sich der Trainingsort in einem Bereich kostenpflichtiger Parkplätze, werden anfallende Parkkosten in unmittelbarer Nähe zum Trainingsort in voller Höhe in Rechnung gestellt.

11.2 Kurzberatungen via Telefon oder Whatsapp bzgl. Vor- oder Nachbereitung von Trainingsstunden, Kunden-Videos, Futtermittelberatungen oder generellen Rückfragen werden mit einer Aufwandspauschale von 5 € berechnet.

11.3 Erstellung von Tages-, oder Trainingsplänen, Analyse und Begutachtung von Kunden-Videos sowie längeren Telefonaten oder Nachrichten werden mit 15 € je angefangene Viertelstunde berechnet.

11.4 Weitere Angaben zu Preisen und Leistungen ergeben sich aus den jeweiligen Beschreibungen der Veranstaltungen.

12) SCHLUSSBESTIMMUNGEN

12.1 Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig, anfechtbar oder nicht durchführbar sein, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

12.2 Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewolltem am nächsten kommt.

Soweit zulässig gilt als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertrag der Sitz des Veranstalters als vereinbart.

12.3 Jegliche Änderungen und Ergänzungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.